


Keine Kündigung wegen des Todes des Wohnungsmieters, wenn die vereinbarte Verwendung zu üblicherweise in der Wohnung ausgeübten beruflichen Zwecken und Wohnzwecken gleichwertig ist
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1288 Wörter, Seiten 236-237
30,00 €
inkl MwSt




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Jedenfalls dann, wenn nach dem konkreten Vertragsinhalt die vereinbarte Verwendung zu beruflichen Zwecken des Mieters der vereinbarten Verwendung für Wohnzwecke gleichwertig ist, kommt der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht zur Anwendung, selbst wenn der Mieter im Objekt einem üblicherweise in einer Wohnung ausgeübten Beruf nachgeht.
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- LGZ Wien, 39 R 197/22t
- OGH, 28.06.2023, 7 Ob 10/23f
- BG Josefstadt, 3 C 172/19b
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 5 MRG
- WOBL-Slg 2024/69
- § 14 Abs 3 MRG
Jedenfalls dann, wenn nach dem konkreten Vertragsinhalt die vereinbarte Verwendung zu beruflichen Zwecken des Mieters der vereinbarten Verwendung für Wohnzwecke gleichwertig ist, kommt der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht zur Anwendung, selbst wenn der Mieter im Objekt einem üblicherweise in einer Wohnung ausgeübten Beruf nachgeht.
- LGZ Wien, 39 R 197/22t
- OGH, 28.06.2023, 7 Ob 10/23f
- BG Josefstadt, 3 C 172/19b
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 5 MRG
- WOBL-Slg 2024/69
- § 14 Abs 3 MRG