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Keine Löschungsklage des Erwerbers gegen den Vorkaufsberechtigten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 386 Wörter
- Seiten 194-194
- https://doi.org/10.33196/wobl201605019401
30,00 €
inkl MwStDie Löschungsklage ist gegen denjenigen zu richten, der mit der bekämpften Eintragung unmittelbar Eigentümer oder Berechtigter geworden ist. Dem im Grundbuch Eingetragenen oder eingetragen Gewesenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus dem Grundbuch verdrängt wurde (hier: nach Ausübung des Vorkaufsrechts wird Löschung anderer Vorkaufsrechte begehrt).
- § 63 GBG
- OLG Linz, 6 R 229/14k
- § 62 GBG
- § 1074 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 61 GBG
- OGH, 21.04.2015, 3 Ob 31/15b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 1073 ABGB
- WOBL-Slg 2016/68
- § 1072 ABGB
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