


Keine Mindestbetragshöhe einer bezahlten Ablöse nach § 27 MRG bei verbotenen Vereinbarungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 951 Wörter, Seiten 207-208
30,00 €
inkl MwSt




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Nach dem Wortlaut des § 27 MRG trifft der Gesetzgeber bei der Festlegung von verbotenen Vereinbarungen keine Unterscheidung hinsichtlich der Betragshöhe oder eines – als überhöht zu beurteilenden – „Mindestprozentsatzes“ einer bezahlten Ablöse. Verboten und der Verwaltungsstrafbestimmung unterworfen ist daher jener Betrag, dem keine „gleichwertige Gegenleistung“ gegenübersteht, unabhängig von der Höhe dieses Betrages oder der vereinbarten Ablöse.
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- VwGH, 23.10.2018, Ra 2018/06/0212
- WOBL-Slg 2019/72
- Miet- und Wohnrecht
- § 5 Abs 1 VStG
- § 27 MRG
Nach dem Wortlaut des § 27 MRG trifft der Gesetzgeber bei der Festlegung von verbotenen Vereinbarungen keine Unterscheidung hinsichtlich der Betragshöhe oder eines – als überhöht zu beurteilenden – „Mindestprozentsatzes“ einer bezahlten Ablöse. Verboten und der Verwaltungsstrafbestimmung unterworfen ist daher jener Betrag, dem keine „gleichwertige Gegenleistung“ gegenübersteht, unabhängig von der Höhe dieses Betrages oder der vereinbarten Ablöse.
- VwGH, 23.10.2018, Ra 2018/06/0212
- WOBL-Slg 2019/72
- Miet- und Wohnrecht
- § 5 Abs 1 VStG
- § 27 MRG