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Keine nachträgliche Begründung eines Superädifikats durch Kaufvertrag oder gerichtliche Versteigerung

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Durch einen späteren Kaufvertrag oder eine nachträgliche gerichtliche Versteigerung über die unzweifelhaft in Belassungsabsicht errichteten Gebäude kann kein Superädifikat an den bereits Bestandteil des Grundstücks gewordenen Bauwerken mehr begründet werden.

  • OGH, 23.10.2023, 1 Ob 147/23h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LG Salzburg, 22 R 115/23z
  • WOBL-Slg 2024/112
  • § 878 ABGB
  • § 297 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht

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