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Heft 9, September 2020, Band 68
Keine Negativzinsen: Zur Auslegung von Zinsgleitklauseln
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 1562 Wörter
- Seiten 650-651
- https://doi.org/10.47782/oeba202009065001
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inkl MwSt§§ 914, 915, 995 ABGB; § 6 KSchG. Eine Zinsgleitklausel ist mangels besonderer Umstände so auszulegen, dass sie nicht zu „Negativzinsen“ führt. Hätte ein Kreditnehmer die im Kreditvertrag enthaltenen Zinsvereinbarungen tatsächlich so verstanden, dass der Kreditgeber unter bestimmten Umständen zur Zinszahlung an den Kreditnehmer verpflichtet sein könnte, wäre von einer redlichen Vertragspartei zu erwarten gewesen, dass sie ein solches - dem typischen Darlehensvertrag widersprechendes - Verständnis offenlegt.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 26.02.2020, 1 Ob 16/20i
- oeba-Slg 2020/2691
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