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Keine Notwendigkeit, dass eine irreführende Werbung gleichzeitig unzulässig vergleichend ist

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Die RL 2006/114/EG ist in Bezug auf den Schutz von Gewerbetreibenden dahin auszulegen, dass sie irreführende und unzulässige vergleichende Werbung als zwei selbständige Zuwiderhandlungen behandelt und dass es, um eine irreführende Werbung zu untersagen und zu sanktionieren, nicht notwendig ist, dass diese gleichzeitig eine unzulässige vergleichende Werbung darstellt.

  • RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung:
  • WBl-Slg 2014/87
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 13.03.2014, Rs C-52/13, (Posteshop SpA – Divisione Franchising Kipoint/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, Presidenza del Consiglio dei Ministri, Beteiligte: Cg srl, Tacoma srl; Consiglio di Stato [Italien])

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