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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Keine Pfandvorrechtsklage bei Superädifikaten.

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§§ 435, 1011 ABGB; § 258 EO. Im Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Superädifikats ist eine Pfandvorrechtsklage jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Überbau nach allgemeinen Regeln ein unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft wäre.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2525
  • OGH, 27.06.2018, 3 Ob 36/18t

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