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Keine Produkthaftung für Schäden durch mangelhafte Verpackung von Steinwolle

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Die Verpackung eines bereits hergestellten, fertigen Produkts, ohne Einfluss auf die Sub­stanz dieses Produkts, die lediglich der Vorbereitung des Transports und der Vermeidung von Produktschäden und somit bloß dem Produktvertrieb dient, stellt kein neues Endprodukt dar.

Durch die unzureichende – weil instabile – Fixierung von fertigen Dämmstoffrollen auf Paletten mittels Kunststofffolie entsteht aber auch kein neues Produkt „Transportverpackung“. Für einen Personenschaden, den jemand beim Entladen der mangelhaft fixierten Dämmstoffrollen aus einem LKW erlitten hat, wird daher nicht nach PHG gehaftet.

  • § 1 PHG
  • Keine Produkthaftung für Schäden durch mangelhafte Verpackung von Steinwolle
  • OGH, 30.11.2016, 7 Ob 175/16k
  • BBL-Slg 2017/74
  • § 4 PHG
  • Baurecht

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