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Keine Prüfung der Kausalität bei unterbliebener Beteiligung der Mit- und Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 306 Wörter
- Seiten 235-236
- https://doi.org/10.33196/wobl201507023502
30,00 €
inkl MwStNach § 24 Abs 1 WEG 2002 ist ein Beschluss erst wirksam zustande gekommen, nachdem allen Wohnungseigentümern Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Eine Prüfung der Kausalität der unterbliebenen Beteiligung des Mit- und Wohnungseigentümers für die Beschlussfassung ist bei der Verletzung von Anhörungs- und Mitwirkungsrechten nicht vorzunehmen.
- WOBL-Slg 2015/87
- LGZ Wien, 39 R 195/14m
- Miet- und Wohnrecht
- § 24 WEG
- OGH, 18.11.2014, 5 Ob 189/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
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