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wohnrechtliche blätter

Heft 7-8, Juli 2015, Band 28

Keine Prüfung der Kausalität bei unterbliebener Beteiligung der Mit- und Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung

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Nach § 24 Abs 1 WEG 2002 ist ein Beschluss erst wirksam zustande gekommen, nachdem allen Wohnungseigentümern Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Eine Prüfung der Kausalität der unterbliebenen Beteiligung des Mit- und Wohnungseigentümers für die Beschlussfassung ist bei der Verletzung von Anhörungs- und Mitwirkungsrechten nicht vorzunehmen.

  • WOBL-Slg 2015/87
  • LGZ Wien, 39 R 195/14m
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 24 WEG
  • OGH, 18.11.2014, 5 Ob 189/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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