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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Keine Regressansprüche gegen den Hauptschuldner nach Restschuldbefreiung.

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§§ 213, 214, 215 IO. Der Rückgriffsberechtigte hat nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren auch keinen Anspruch auf die Quote gegen den Schuldner, wenn er die Anmeldung einer bedingten Insolvenzforderung unterlassen hat.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2466
  • OGH, 21.12.2017, 4 Ob 235/17p

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