Bollenberger, Raimund/Kellner, Markus
Keine Regressansprüche gegen den Hauptschuldner nach Restschuldbefreiung.
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 66
- Rechtsprechung des OGH, 779 Wörter
- Seiten 351 -352
- https://doi.org/10.47782/oeba201805035102
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§§ 213, 214, 215 IO. Der Rückgriffsberechtigte hat nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren auch keinen Anspruch auf die Quote gegen den Schuldner, wenn er die Anmeldung einer bedingten Insolvenzforderung unterlassen hat.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2466
- OGH, 21.12.2017, 4 Ob 235/17p
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