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Bergmann, Sebastian

Keine rückbezogene Einlagebewertung bei zusammenschlussbedingter Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen

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Beim UmgrStG handelt es sich um ein Sondersteuergesetz, das zum allgemeinen Ertragsteuerrecht hinzutritt und nicht alles eigenständig regelt. Das Ertragsteuerrecht ist im Allgemeinen rückwirkungsfeindlich. Soweit das UmgrStG Rückwirkungsfiktionen enthält, sind diese als Ausnahmebestimmungen eng auszulegen.

Das UmgrStG enthält keine gesetzliche Anordnung für den maßgeblichen Bewertungszeitpunkt von nicht begünstigtem Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG. Damit kommt das allgemeine Ertragsteuerrecht zum Tragen. Nach der Grundregel in § 6 Z 5 EStG sind eingelegte Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen, und zwar mit dem Teilwert im Zeitpunkt der (tatsächlichen) Zuführung zum Betriebsvermögen.

  • Bergmann, Sebastian
  • Rückwirkungsfiktion
  • Bewertung
  • § 6 Z 5 EStG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 23 UmgrStG
  • UFS, 30.11.2011, RV/0733-W/11
  • GES 2016, 191
  • VwGH, 20.01.2016, 2012/13/0013
  • Zusammenschluss

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