Keine rückbezogene Einlagebewertung bei zusammenschlussbedingter Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2016
- Angrenzendes Steuerrecht, 1432 Wörter
- Seiten 191 -193
- https://doi.org/10.33196/ges201604019101
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Beim UmgrStG handelt es sich um ein Sondersteuergesetz, das zum allgemeinen Ertragsteuerrecht hinzutritt und nicht alles eigenständig regelt. Das Ertragsteuerrecht ist im Allgemeinen rückwirkungsfeindlich. Soweit das UmgrStG Rückwirkungsfiktionen enthält, sind diese als Ausnahmebestimmungen eng auszulegen.
Das UmgrStG enthält keine gesetzliche Anordnung für den maßgeblichen Bewertungszeitpunkt von nicht begünstigtem Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG. Damit kommt das allgemeine Ertragsteuerrecht zum Tragen. Nach der Grundregel in § 6 Z 5 EStG sind eingelegte Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen, und zwar mit dem Teilwert im Zeitpunkt der (tatsächlichen) Zuführung zum Betriebsvermögen.
- Bergmann, Sebastian
- Rückwirkungsfiktion
- Bewertung
- § 6 Z 5 EStG
- Gesellschaftsrecht
- § 23 UmgrStG
- UFS, 30.11.2011, RV/0733-W/11
- GES 2016, 191
- VwGH, 20.01.2016, 2012/13/0013
- Zusammenschluss