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Keine rückwirkende Änderung des Stichtages für den Jahresabschluss

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Die Firmenbuchanmeldung der Änderung des Bilanzstichtages kann nicht erst nach diesem Stichtag erfolgen.

  • § 49 Abs 2 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2013, 75
  • OGH, 19.12.2012, 6 Ob 235/12w

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