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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Keine Sanierung eines gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßenden Rechtsgeschäftes durch nachfolgende Rechtsformänderung der Gesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2017
- Judikatur, 2030 Wörter
- Seiten 147-150
- https://doi.org/10.33196/ges201703014701
9,80 €
inkl MwStDie Kapitalerhaltungsvorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Gesellschaft.
Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr wird daher nicht dadurch saniert, dass die GmbH ihre Rechtsform in eine Personengesellschaft umwandelt, die für sich nicht mehr dem Einlagenrückgewährverbot unterliegt.
Auch die Gesamtrechtsnachfolgerin der GmbH, die selbst nicht (mehr) dem Einlagenrückgewährverbot unterliegt, kann sich auf die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts berufen.
- Rechtsformänderung
- § 82 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- Einlagenrückgewähr
- Sanierung
- Gesamtrechtsnachfolge
- OGH, 13.12.2016, 3 Ob 167/16d
- GES 2017, 147
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