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(Keine) schuldbefreiende Auszahlung bei Namenssparbüchern.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Artmann, Eveline
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 70
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
3629 Wörter, Seiten 367-370

20,00 €

inkl MwSt

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§§ 31, 32, 40 BWG. Mit der in § 32 Abs 4 BWG normierten Einschränkung der Auszahlungsbefugnis an den „identifizierten Kunden“ ist die Auszahlung an den ursprünglichen Sparkunden, also an den „Eröffner“ des Sparbuchs gemeint. An eine andere Person (ausgenommen Bevollmächtigte oder Rechtsnachfolger) dürfen Sparguthaben nicht ausbezahlt werden. Erfolgt die Auszahlung an eine andere Person, ist die Zahlung nicht schuldbefreiend.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • Artmann, Eveline
  • OGH, 16.11.2021, 1 Ob 209/21y
  • oeba-Slg 2022/2819

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