Zum Hauptinhalt springen
Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Artmann, Eveline

(Keine) schuldbefreiende Auszahlung bei Namenssparbüchern.

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§§ 31, 32, 40 BWG. Mit der in § 32 Abs 4 BWG normierten Einschränkung der Auszahlungsbefugnis an den „identifizierten Kunden“ ist die Auszahlung an den ursprünglichen Sparkunden, also an den „Eröffner“ des Sparbuchs gemeint. An eine andere Person (ausgenommen Bevollmächtigte oder Rechtsnachfolger) dürfen Sparguthaben nicht ausbezahlt werden. Erfolgt die Auszahlung an eine andere Person, ist die Zahlung nicht schuldbefreiend.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • Artmann, Eveline
  • OGH, 16.11.2021, 1 Ob 209/21y
  • oeba-Slg 2022/2819

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!