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Keine Sonderprüfung bei rein rechtlichen Fragestellungen

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Die Sonderprüfung ist ein Beweissicherungsmittel zur Ausforschung bzw. Erhärtung vermuteter Pflichtwidrigkeiten. Der Gesellschafterminderheit soll die notwendige Kenntnis verschafft werden, Ansprüche gegen die Organe geltend zu machen – dazu gehört auch deren Abberufung.

Fragestellungen, die ausschließlich auf die Vornahme einer rechtlichen Beurteilung durch den Sonderprüfer abzielen, weil die mit dem Prüfungsantrag angesprochenen tatsächlichen Umstände den Antragstellern bereits bekannt sind, können nicht Gegenstand der Sonderprüfung sein.

  • GES 2021, 130
  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 93/20z
  • Sonderprüfung
  • Gesellschaftsrecht
  • Rechtsfragen
  • § 130 Abs 2 AktG

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