Keine Steuerentlastung im Sinne des § 48 Abs 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung möglich!
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 23
- Angrenzendes Steuerrecht, 1593 Wörter
- Seiten 273 -275
- https://doi.org/10.33196/ges202405027301
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Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO kann in Anspruch genommen werden, sofern der:die Abgabenpflichtige in mehreren Staaten der Abgabenhoheit unterliegt und ein Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung oder die Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist. Anwendungsvoraussetzung dieser Entlastungsmaßnahme ist eine juristische Doppelbesteuerung. Demnach müssen gleiche oder gleichartige Steuern von demselben:derselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum erhoben werden, um eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO in Anspruch nehmen zu können.
- Mauk, Manfred
- Bähre, Franziska
- Entlastung bei Doppelbesteuerung
- juristische Doppelbesteuerung
- wirtschaftliche Doppelbesteuerung
- § 48 Abs 5 BAO
- BFG, 13.03.2024, RV/7100082/2022
- GES 2024, 273
- Gesellschaftsrecht
- DBA-Entlastung