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Mauk, Manfred/​Bähre, Franziska

Keine Steuerentlastung im Sinne des § 48 Abs 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung möglich!

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Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO kann in Anspruch genommen werden, sofern der:die Abgabenpflichtige in mehreren Staaten der Abgabenhoheit unterliegt und ein Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung oder die Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist. Anwendungsvoraussetzung dieser Entlastungsmaßnahme ist eine juristische Doppelbesteuerung. Demnach müssen gleiche oder gleichartige Steuern von demselben:derselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum erhoben werden, um eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 Abs 5 BAO in Anspruch nehmen zu können.

  • Mauk, Manfred
  • Bähre, Franziska
  • Entlastung bei Doppelbesteuerung
  • juristische Doppelbesteuerung
  • wirtschaftliche Doppelbesteuerung
  • § 48 Abs 5 BAO
  • BFG, 13.03.2024, RV/7100082/2022
  • GES 2024, 273
  • Gesellschaftsrecht
  • DBA-Entlastung

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