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Keine Steuerpflicht nach § 30 EStG für Wirtschaftsgüter (selbständig bewertbare Güter jeder Art), die nicht Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte darstellen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 2200 Wörter
- Seiten 78-80
- https://doi.org/10.33196/wobl202102007801
30,00 €
inkl MwStEntsprechend der – mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbaren – Absicht des Gesetzgebers sollen nur Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte der Besteuerung nach § 30 EStG 1988 unterliegen; Dinge, die steuerlich als selbständige Wirtschaftsgüter anzusehen sind, fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des § 30 EStG 1988, auch wenn sie zivilrechtlich als Zugehör von Grund und Boden zu beurteilen sind.
- Lenneis, Christian
- § 30 EStG
- WOBL-Slg 2021/26
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 13.11.2019, Ro 2019/13/0033