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Keine stillschweigende Vertragsverlängerung bei entgegengesetztem Verhalten des Vermieters

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Ein iSd § 863 ABGB eindeutig auf Verhinderung einer Vertragsverlängerung abzielendes, auch schon vor dem Endtermin gesetztes Verhalten, das in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem steht, reicht aus, um die Vermutung der stillschweigenden Erneuerung zu widerlegen.

  • WOBL-Slg 2014/75
  • LGZ Wien, 39 R 134/13i
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1114 ABGB
  • § 863 ABGB
  • OGH, 21.01.2014, 5 Ob 3/14y, Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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