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Keine Streu- und Räumpflicht in einer Wohnhausanlage während den Nachtstunden

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1395 Wörter, Seiten 249-251

30,00 €

inkl MwSt

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Aufgrund der Schutzwirkungen des Mietvertrags treffen den Vermieter auch gegenüber dem Mitbewohner eines Mieters vertragliche Verkehrssicherungspflichten.

Vom Vermieter zu verlangen, die Außenwege der Wohnanlage auch in der Nacht rund um die Uhr von Schnee und Glatteis freizuhalten, würde seine Verkehrssicherungspflichten aber überspannen. Für einen Glatteisunfall, der sich gegen Mitternacht (als die Außenbeleuchtung bereits abgeschaltet war) auf dem Zugangsweg zu den Müllcontainern ereignete, haftet der Vermieter daher nicht.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • WOBL-Slg 2014/94
  • § 1096 ABGB
  • § 1319a ABGB
  • OGH, 28.03.2014, 2 Ob 43/14h
  • OLG Graz, 2 R 208/13w
  • § 880a ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Klagenfurt, 26 Cg 79/12g

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