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Keine Trennbarkeit nach Einwendungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
917 Wörter, Seiten 604-606

20,00 €

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Eine Trennbarkeit der den Inhalt des Spruches der belangten Behörde bildenden Angelegenheit (Erteilung der Baubewilligung) dahin, dass über die Genehmigungsfähigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten endgültig entschieden wird und damit die Sachentscheidung des VwG an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt, die Genehmigungsfähigkeit unter anderen Gesichtspunkten aber als ergänzungsbedürftig angesehen und insoweit die Entscheidung behoben werden könnte, ist zu verneinen.

  • § 28 Abs 3 VwGVG
  • § 27 VwGVG
  • VwGH, 04.08.2015, Ra 2015/06/0039
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2015/150

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