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Keine Treuepflicht bei Umwandlungsbeschluss
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 82 Wörter
- Seiten 470-470
- https://doi.org/10.33196/wbl201708047002
30,00 €
inkl MwStDie Treuepflicht gilt nur für die Beziehungen der Gesellschafter einer GmbH bei aufrechtem Bestand des Gesellschaftsverhältnisses und nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft. Ein Recht der Minderheit auf Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses besteht nicht. Ein Auflösungsbeschluss bedarf nur der erforderlichen Mehrheit in der Generalversammlung.
Der Umwandlungsbeschluss kann daher nicht wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht, sondern nur wegen Rechtsmissbrauchs angefochten werden. Rechtsmissbrauch liegt nicht schon dann vor, wenn das Motiv für die Umwandlung der Ausschluss des Minderheitsgesellschafters war.
- § 84 GmbHG
- LG Graz, 14.03.2017, 6 R 21/17b-10
- WBl-Slg 2017/150
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 29.05.2017, 6 Ob 76/17w
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