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Schallmoser, Nina Marlene

Keine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei nicht ausreichender Sachverhaltsgrundlage zur Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit

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Die Voraussetzungen für eine Übergabe – insbesondere die erforderliche konkrete beiderseitige gerichtliche Strafbarkeit nach § 4 Abs 2 EU-JZG – sind anhand des Inhalts des Europäischen Haftbefehls, das heißt auf der Basis der darin enthaltenen Sachverhaltsschilderungen zu prüfen. Reichen die auf Basis des Formblatts von der ausstellenden Justizbehörde dem österreichischen Gericht zur Verfügung gestellten Informationen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um über die Zulässigkeit der Übergabe entscheiden zu können, so hat dieses unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist unverzüglich zusätzliche Angaben und Informationen zu verlangen (§ 19 Abs 2 EU-JZG).

  • Schallmoser, Nina Marlene
  • § 4 Abs 2 EU-JZG
  • OLG Wien, 21.10.2014, 22 Bs 295/14i
  • Öffentliches Recht
  • LG Eisenstadt, 17.09.2014, 35 HR 135/14a
  • LG Eisenstadt, 18.11.2014, 35 HR 135/14a
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Wien, 27.01.2015, 22 Bs 360/14y
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 19 Abs 2 EU-JZG
  • JBL 2017, 333
  • OGH, 27.06.2016, 13 Os 55/16m13 Os 56/16h13 Os 57/16f13 Os 58/16b
  • Arbeitsrecht

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