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Keine Übergabe eines lebenden Unternehmens

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Übernimmt der Mieter von der zuvor im Bestandobjekt tätigen GmbH, die Taschen, Schuhe, Textilien und Parfums verkauft hat, nur Regale und vereinbaren der Mieter und die nun im Geschäftslokal tätige GmbH eine Betriebspflicht erst viele Monate nach dem Geschäftsbeginn der nun im Bestandobjekt tätigen GmbH, entspricht es den in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung bereits aufgestellten Grundsätzen, davon auszugehen, dass mangels Beistellung von Betriebsmitteln, Kundenstock, Warenlager oder einer Gewerbeberechtigung keine Übergabe eines lebenden Unternehmens des Mieters an die nun einen CBD-Shop betreibende GmbH vorliegt.

  • § 30 Abs 2 Z 4 Fall 1 MRG
  • OGH, 30.01.2024, 5 Ob 3/24p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Graz, 5 R 142/23y
  • WOBL-Slg 2024/119
  • § 1 MRG
  • Miet- und Wohnrecht

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