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Keine Untersagung der Lärmimmission wegen Froschquaken aus einem Biotop
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 93 Wörter
- Seiten 184-185
- https://doi.org/10.33196/bbl201504018403
20,00 €
inkl MwStDer Maßstab für die Wesentlichkeit einer Einwirkung im Sinn von § 364 Abs 2 ABGB ist ein objektiver, der von der Natur und Zweckbestimmung des beeinträchtigten Grundstücks ausgeht. Maßgeblich ist nicht das subjektive Empfinden des sich gestört fühlenden Nachbarn, sondern das eines Durchschnittsmenschen, der sich in der Lage des Gestörten befindet. Beschwerte sich der Nachbar während der Zeit zwischen der Bauverhandlung und der Klagseinbringung über 15 Jahre hindurch nie über das Froschquaken, können die konkreten örtlichen Verhältnisse und die Entstehungsgeschichte der Lärmbelästigung ein Unterlassungsbegehren nicht rechtfertigen.
- BBL-Slg 2015/154
- Keine Untersagung der Lärmimmission wegen Froschquaken aus einem Biotop
- § 364 Abs 2 ABGB
- Baurecht
- OGH, 19.03.2015, 6 Ob 33/15v
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