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Müller, Alexander

Keine Verdinglichung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zwischen Witwe und deren Stiefkind

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Stiefkinder, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, zählen weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.

  • Müller, Alexander
  • LG St. Pölten, 17.12.2014, 23 R 509/14x
  • § 364c ABGB
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2016, 653
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 16.12.2015, 2 Ob 34/15m
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG St. Pölten, 22.08.2014, 1 A 223/13x
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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