


Keine Verdinglichung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zwischen Witwe und deren Stiefkind
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 138
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4077 Wörter, Seiten 653-657
30,00 €
inkl MwSt




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Stiefkinder, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, zählen weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.
-
- Müller, Alexander
-
- LG St. Pölten, 17.12.2014, 23 R 509/14x
- § 364c ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2016, 653
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 16.12.2015, 2 Ob 34/15m
- Allgemeines Privatrecht
- BG St. Pölten, 22.08.2014, 1 A 223/13x
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Stiefkinder, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, zählen weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.
- Müller, Alexander
- LG St. Pölten, 17.12.2014, 23 R 509/14x
- § 364c ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2016, 653
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 16.12.2015, 2 Ob 34/15m
- Allgemeines Privatrecht
- BG St. Pölten, 22.08.2014, 1 A 223/13x
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht