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Keine Verfassungswidrigkeit einer Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
410 Wörter, Seiten 291-292

20,00 €

inkl MwSt

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Keine Bedenken gegen die Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gem § 35 AsylG 2005 auch angesichts EGMR 09.07.2021, Fall M.A., Appl 6697/18: Das BVwG hat sich mit den konkreten Umständen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verweigerung der Familienzusammenführung des – bei Ablauf der Wartefrist bereits volljährigen – Beschwerdeführers mit seiner Mutter, zu der in den letzten Jahren kaum Kontakt bestand, keine Verletzung seines durch Art 8 EMRK gewährleisteten Familienlebens bewirke.

  • Art 144 Abs 2 B-VG
  • § 7 Abs 1 VfGG
  • VfGH, 13.12.2022, E 933/2022
  • § 35 AsylG
  • Art 8 Abs 1 EMRK
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2024/35

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