


Keine Verfassungswidrigkeit einer Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 410 Wörter, Seiten 291-292
20,00 €
inkl MwSt




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Keine Bedenken gegen die Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gem § 35 AsylG 2005 auch angesichts EGMR 09.07.2021, Fall M.A., Appl 6697/18: Das BVwG hat sich mit den konkreten Umständen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verweigerung der Familienzusammenführung des – bei Ablauf der Wartefrist bereits volljährigen – Beschwerdeführers mit seiner Mutter, zu der in den letzten Jahren kaum Kontakt bestand, keine Verletzung seines durch Art 8 EMRK gewährleisteten Familienlebens bewirke.
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- Art 144 Abs 2 B-VG
- § 7 Abs 1 VfGG
- VfGH, 13.12.2022, E 933/2022
- § 35 AsylG
- Art 8 Abs 1 EMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2024/35
Keine Bedenken gegen die Anordnung einer dreijährigen Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gem § 35 AsylG 2005 auch angesichts EGMR 09.07.2021, Fall M.A., Appl 6697/18: Das BVwG hat sich mit den konkreten Umständen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verweigerung der Familienzusammenführung des – bei Ablauf der Wartefrist bereits volljährigen – Beschwerdeführers mit seiner Mutter, zu der in den letzten Jahren kaum Kontakt bestand, keine Verletzung seines durch Art 8 EMRK gewährleisteten Familienlebens bewirke.
- Art 144 Abs 2 B-VG
- § 7 Abs 1 VfGG
- VfGH, 13.12.2022, E 933/2022
- § 35 AsylG
- Art 8 Abs 1 EMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2024/35