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Stuefer, Alexia

Keine Verfassungswidrigkeit einer strafprozessrechtlichen Regelung betreffend die Überprüfung der Beweiswürdigung im geschworenengerichtlichen Verfahren

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Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs stellt die derzeitige Rechtslage hinreichende Mechanismen zur Verfügung, um die Durchführung eines fairen Verfahrens iSd Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte zu ermöglichen, welche eine ua die Rechtsbelehrung und Anleitung der Geschworenen, die Fragestellung und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel berücksichtigende Gesamtbetrachtung der verfahrensrechtlichen Vorkehrungen erfordert. Es ist Aufgabe der Vollziehung, die Bestimmungen der StPO im Lichte des Art 6 EMRK anzuwenden. Die angefochtene Bestimmung des § 342 StPO verstößt daher nicht gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren gem Art 6 EMRK.

  • Stuefer, Alexia
  • JST-Slg 2017/45
  • Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • VfGH, 14.03.2017, VfGH G249/2016 ua
  • § 342 StPO

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