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- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 3090 Wörter
- Seiten 95-99
- https://doi.org/10.33196/jbl201702009502
30,00 €
inkl MwStAbweisung eines zulässigen Parteiantrages auf Aufhebung von § 785 Abs 3 letzter Satz ABGB idF BGBl 280/1978: Die erbrechtliche Regelung betreffend die (unbefristete) Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot und den Gleichheitsgrundsatz.
Der Begriff der „pflichtteilsberechtigten Person“ ist unter Berücksichtigung von Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung nicht in verfassungswidriger Weise unbestimmt: Die angefochtene Regelung ist auf Grund der im ABGB enthaltenen Determinanten (zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen vgl §§ 762 und 763 ABGB) mit den herkömmlichen Interpretationsmethoden einer Auslegung zugänglich; dies zeigt die Rsp des OGH, daran vermögen unterschiedliche Lehrmeinungen in der wissenschaftlichen Literatur nichts zu ändern.
Die dem Grundgedanken der „familia suspecta“ und dem (im Ergebnis vorrangig berücksichtigten) Ziel eines vermögensmäßigen Ausgleichs unter den Pflichtteilsberechtigten Rechnung tragende Bestimmung ist im Hinblick auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sachlich gerechtfertigt und insbesondere auch nicht infolge der Abhängigkeit der Anrechnung von der Reihenfolge des Ablebens von (potentiell) Erb- und Pflichtteilsberechtigten unsachlich.
Kein Widerspruch der angefochtenen Bestimmung zum Prinzip der Teilung nach Stämmen (Parentelen).
- § 785 Abs 3 ABGB
- Öffentliches Recht
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Art 18 Abs 1 B-VG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- VfGH, 13.12.2016, G 572/2015
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2017, 95
- Arbeitsrecht
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