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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 5, Oktober 2020, Band 20

Reisner, Hubert

Keine „Vergabesperre“ ohne rasche Möglichkeit des Nachweises der Selbstreinigung

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Art 38 Abs 9 RL 2014/23/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Wirtschaftsteilnehmer, der wegen einer Straftat im Sinne von Art 38 Abs 4 RL 2014/23/EU rechtskräftig verurteilt und deshalb kraft Gesetzes mit einem Verbot der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen belegt ist, die Möglichkeit verwehrt, den Nachweis zu erbringen, dass er Abhilfemaßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, die Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit zu belegen.

Art 38 Abs 9 und 10 RL 2014/23/EU ist dahin auszulegen, dass er es nicht verbietet, Gerichte mit der Prüfung der Geeignetheit der von einem Wirtschaftsteilnehmer getroffenen Abhilfemaßnahmen zu befassen, sofern die zu diesem Zweck eingeführte nationale Regelung alle in Art 38 Abs 9 RL 2014/23/EU aufgestellten Anforderungen erfüllt und das anzuwendende Verfahren mit den Fristen des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionsverträgen vereinbar ist.

Art 38 Abs 9 RL 2014/23/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die es den Gerichten erlaubt, eine Person von einem kraft Gesetzes eintretenden Verbot der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen im Anschluss an eine strafrechtliche Verurteilung zu befreien, ein solches Verbot aufzuheben oder eine Erwähnung der Verurteilung im Strafregister auszuschließen, nicht entgegensteht, sofern diese gerichtlichen Verfahren den in dieser Regelung aufgestellten Bedingungen und dem mit ihr verfolgten Ziel entsprechen und es insbesondere erlauben, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer an einem Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen teilnehmen möchte, das ihn betreffende Verbot allein im Hinblick auf die Geeignetheit der von diesem Wirtschaftsteilnehmer geltend gemachten und vom zuständigen Gericht im Einklang mit den in dieser Vorschrift vorgesehenen Anforderungen bewerteten Abhilfemaßnahmen rechtzeitig aufzuheben.

  • Reisner, Hubert
  • strafgerichtliche Verurteilung
  • Sperre der Teilnahme am Vergabeverfahren
  • Selbstreinigung
  • Art 38 Abs 9 RL 2014/23/EU
  • Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU
  • Art 38 Abs 4 RL 2014/23/EU
  • Vergaberecht
  • RPA 2020, 314
  • Ausschluss der Selbstreinigung
  • EuGH, 11.06.2020, C-472/19, „Vert Marine“
  • Art 38 Abs 10 RL 2014/23/EU

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