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Keine Verladepflicht des Frachtführers
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 223 Wörter
- Seiten 292-292
- https://doi.org/10.33196/wbl201905029201
30,00 €
inkl MwStWeder die CMR noch das UGB regeln, ob der Frachtführer auch zur Verladung und Verstauung des Guts verpflichtet ist. Sowohl im Anwendungsbereich der CMR als auch im UGB gilt, dass die Verladung im Zweifel Sache des Absenders ist. Dass der Subfrachtführer, der seinerseits einen weiteren Subfrachtführer beauftragt, diesem gegenüber als Absender gilt, entspricht zwar herrschender Ansicht. Aus dieser rechtlichen Absendereigenschaft folgt jedoch nicht in jedem Fall zwingend auch dessen Beladepflicht. Ob dies zutrifft, ist vielmehr nach Inhalt und Funktion der im Einzelfall übernommenen Vertragspflichten zu prüfen.
- OLG Linz, 28.05.2018, 12 R 12/18y-16
- OGH, 19.12.2018, 7 Ob 135/18f
- § 425 UGB
- WBl-Slg 2019/87
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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