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Krejci, Heinz

Keine Verpflichtung des Bundes, dem Grundeigentümer die Kosten der Sondierungsmaßnahmen zur Auffindung von Fliegerbombenblindgängern zu erstatten

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Aus dem Zivilrecht kann kein Anspruch des Grundeigentümers gegenüber dem Bund auf Sondierungsmaßnahmen zur Auffindung von Fliegerbombenblindgängern oder auf Ersatz solcher Sondierungskosten abgeleitet werden, auch wenn das Grundstück zu den Fliegerbombenverdachtspunkten zählt.

Fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, nach der der Bund bei Verdachtspunkten zum Aufsuchen und Bergen von Fliegerbombenblindgängern oder zumindest zur (teilweisen) Tragung der dafür erforderlichen Kosten verpflichtet ist, so hat der Grundeigentümer, der die Sondierungsmaßnahmen getroffen hat, keinen Aufwand für den Bund gemacht.

  • Krejci, Heinz
  • OGH, 17.10.2012, 7 Ob 133/12b
  • Art 138 Abs 1 B-VG
  • Art 10 Abs 1 Z 15 B-VG
  • § 42 Abs 4 WaffG
  • ZRB 2012, 207
  • Art 10 Abs 1 Z 7 B-VG
  • Fliegerbombe
  • Art 137 B-VG
  • § 42 Abs 5 WaffG
  • Baurecht
  • Kostentragung
  • § 1042 ABGB
  • Sondierung

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