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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Keine Verpflichtung zur Namensänderung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die den Hinweis auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bisher im Plural führte, wenn infolge des Verzichtes eines (oder mehrerer) zur Ausübung der Rechtsa...
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 2996 Wörter
- Seiten 418-422
- https://doi.org/10.33196/zvg201705041801
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inkl MwStDa § 1b Abs 1 RAO bei Verzicht eines Gesellschafters auf die Rechtsanwaltschaft die Fortführung der bisherigen Firma ausdrücklich gestattet, kann das interessierte Publikum (hier: Klienten) aus dem Firmenwortlaut weder die Gesellschafterzusammensetzung und schon gar nicht die Anzahl der die Rechtsanwaltschaft Ausübenden (bzw die handelsrechtlichen Geschäftsführer) erkennen und muss bei Interesse jedenfalls im Firmenbuch nachsehen. Daher vermag das VwG Wien im Beschwerdefall in der Beibehaltung der Berufsbezeichnung im Plural im Firmenwortlaut der genannten Rechtsanwaltsgesellschaft keine Irreführung zu erblicken.
- ZVG-Slg 2017/70
- § 1a RAO
- § 1b RAO
- § 19 Abs 1 UGB
- VwG Wien, 10.02.2017, VGW-101/014/8040/2016
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 24 UGB
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