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Keine WE-Begründung an Heizungsanlage möglich

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Es bildet keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung, wenn die WE-Begründung an einem Objekt verweigert wird, das im WE-Vertrag als „Geschäft Fernwärme top 5“ bezeichnet ist und das aufgrund des erstinstanzlichen Vorbringens in Verbindung mit den vorgelegten Urkunden als (gewöhnliche) Heizungsanlage und damit als notwendig allgemeiner Teil der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG zu qualifizieren ist.

  • OGH, 30.03.2023, 5 Ob 10/23s, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LG St. Pölten, 7 R 125/22w
  • WOBL-Slg 2024/108
  • § 3 Abs 3 WEG
  • § 94 Abs 1 Z 3 GBG
  • § 2 Abs 4 WEG
  • Miet- und Wohnrecht

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