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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Heft 6, Dezember 2017, Band 2017
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei nicht vorgebrachten neuen Tatsachen
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 2017
- Bundesfinanzgericht, 1713 Wörter
- Seiten 224-226
- https://doi.org/10.33196/afs201706022401
9,80 €
inkl MwStWie sich aus der Sachverhaltsdarstellung ergibt, führte das Finanzamt nicht aus, welche Tatsachen oder Beweismittel anlässlich der GPLA-Prüfung neu hervorkamen, sondern führte eine „pauschale Nachrechnung Finanz“ durch. Die verwendete Formulierung entspricht nicht der vom VwGH definierten Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Revision eingebracht (Amtsrevision).
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 15.05.2017, RV/5101147/2015
- Steuerrecht
- § 279 BAO
- § 303 BAO
- § 202 BAO
- § 201 BAO
- AFS 2017, 224
- § 217 BAO
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