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Kellereigentum unter eigenem Grund

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Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.

  • § 300 ABGB
  • BBL-Slg 2016/118
  • Kellereigentum unter eigenem Grund
  • Baurecht
  • OGH, 25.01.2016, 5 Ob 162/15g

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