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Kenntnisnahme von Entlassungsgründen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 39
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
973 Wörter, Seiten 105-106

30,00 €

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Entlassungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen, sobald sie dem Arbeitgeber zur Kenntnis gelangt sind. Die Kenntnisnahme durch leitende Angestellte, die ganz oder teilweise mit Personalagenden betraut sind, ist dem Arbeitgeber zuzurechnen. Die Kenntnisnahme durch einen Vorgesetzten, der nur geringe Personalkompetenzen besitzt, ist dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen.

Die Übermittlung einer Missbrauchsdarstellung von Minderjährigen innerhalb einer WhatsApp-Gruppe von Mitarbeitern bildet einen Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

  • OGH, 24.10.2024, 8 ObA 35/24s
  • OLG Linz, 23.05.2024, 12 Ra 21/24f-45
  • LG Wels, 27.02.2024, 14 Cga 31/23d-38
  • WBl-Slg 2025/24
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 27 Z 1 AngG
  • § 82 lit d GewO

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