


Kennzeichen von Regiebestätigungen gemäß Ö-Norm B 2110
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 59 Wörter, Seiten 233-233
20,00 €
inkl MwSt




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Die Anerkennungsfiktion gemäß Pkt 8.2.3. der Ö-Norm B 2110 gilt nur für Regiebestätigungen gemäß Pkt 6.4.3., somit für tägliche Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber binnen einer Frist von sieben Tagen zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes übergeben wurden. Reine Leistungsaufzeichnungen, die als Regieberichte bezeichnet werden, fallen nicht darunter.
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- BBL-Slg 2015/217
- OGH, 28.05.2015, 9 Ob 19/15g
- Pkt 8.2.2.3. und 6.4.3.Ö-Norm B 2110
- Kennzeichen von Regiebestätigungen gemäß Ö-Norm B 2110
- Baurecht
Die Anerkennungsfiktion gemäß Pkt 8.2.3. der Ö-Norm B 2110 gilt nur für Regiebestätigungen gemäß Pkt 6.4.3., somit für tägliche Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber binnen einer Frist von sieben Tagen zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes übergeben wurden. Reine Leistungsaufzeichnungen, die als Regieberichte bezeichnet werden, fallen nicht darunter.
- BBL-Slg 2015/217
- OGH, 28.05.2015, 9 Ob 19/15g
- Pkt 8.2.2.3. und 6.4.3.Ö-Norm B 2110
- Kennzeichen von Regiebestätigungen gemäß Ö-Norm B 2110
- Baurecht