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KESt-Rückerstattung bei Ausschüttung an einen US-Trust

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 21
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
2107 Wörter, Seiten 267-270

9,80 €

inkl MwSt

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Für die im Jahr 2013 einbehaltene KESt steht nach Ansicht des BFG eine Rückerstattung nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG zu. Dies vor dem Hintergrund, dass der VwGH mit Verweis auf die Entscheidungen vom 12.09.2018, Ra 2017/13/0027 und 11.09.2020, Ra 2020/13/0006 im aufhebenden Erkenntnis eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit erkannt hat und § 188 InvFG idF vor dem AIFMG (BGBl 135/2013) als verdrängt angesehen hat. Hinsichtlich der im Jahr 2014 einbehaltenen KESt wird die Rückerstattung nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG nicht gewährt, weil durch die mit dem AIFMG bewirkte Novelle – infolge derer auch einer vergleichbaren inländischen Körperschaft die KESt-Rückerstattung verwehrt wird – keine Diskriminierung mehr vorliegt.

  • Hatzenbichler, Max
  • Schaffer, Erich
  • Einkünftezurechnung
  • § 21 Abs 1 Z 1a KStG
  • Kapitalverkehrsfreiheit
  • Trust
  • § 186 InvFG
  • § 188 InvFG
  • BFG, 22.04.2022, RV/7100203/2021
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2022, 267
  • Kapitalerträge
  • Kapitalertragsteuer
  • Investmentfonds

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