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Ketten- nicht Stufenverantwortung im Lebensmittelhandel
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 4083 Wörter
- Seiten 269-273
- https://doi.org/10.33196/jbl202104026901
30,00 €
inkl MwStNach dem Prinzip der sogenannten Kettenverantwortung im Lebensmittelhandel ist jeder in der gesamten Kette des Lebensmittelverkehrs von der Erzeugung der Urprodukte über die Herstellung eines Lebensmittels und seiner Weitergabe über den Groß- und Einzelhandel bis zur Abgabe an den Endverbraucher dafür verantwortlich, dass das Produkt zum jeweiligen Zeitpunkt des Inverkehrbringens in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt. Dabei hat jeder Lebensmittelunternehmer für einwandfreie Ware zu sorgen. Für den Bereich der Lebensmittelkennzeichnung findet dieses Prinzip in Art 8 LMIVO seinen Niederschlag. Eine ausschließliche Zuweisung der Verantwortlichkeit (iS einer ausschließlichen „Stufenverantwortung“) an jenen Unternehmer, der eine Information am Lebensmittel angebracht oder in welcher Form auch immer gegeben hat, kann dem Art 8 LMIVO daher nicht entnommen werden.
Jeder Lebensmittelunternehmer (in Österreich) innerhalb der Vertriebskette kann nach Maßgabe des österreichischen nationalen Rechts (verwaltungsstraf-)rechtlich für jede Übertretung, die an das Inverkehrbringen anknüpft oder einen formalen Verstoß gegen das LMSVG bzw gegen eine auf dessen Grundlage ergangene VO verwirklicht, in Anspruch genommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Verstoß primär auf eine Sorgfaltspflichtverletzung eines Lebensmittelunternehmers einer vorgelagerten Vertriebsstufe zurückzuführen ist. Ob der Unternehmer (bzw ein Außenvertretungsbefugter oder verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG) sorgfaltswidrig gehandelt hat, ist bei der Prüfung der Fahrlässigkeit zu untersuchen.
- VwGH, 12.10.2020, Ro 2018/10/0047
- JBL 2021, 269
- Öffentliches Recht
- Art 8 VO (EU) 1169/2011 (LMIVO)
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht