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Kfz-Pflichtstellplätze; Benützungsbeschränkungen; Bestandgabe an Dritte; Absperranlagen; baupolizeiliche Unterlassungsaufträge

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Zur Frage, wer die gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Pflichtstellplätze benützen darf, enthält das sbg Baurecht keine Regelungen.

Die Baubehörde ist nicht ermächtigt, im Wege eines baupolizeilichen Auftrages die Benützung von Kfz-Pflichtstellplätzen durch Dritte zu beschränken.

  • baupolizeiliche Unterlassungsaufträge
  • BBL-Slg 2015/103
  • Kfz-Pflichtstellplätze
  • Art 18 B-VG
  • Benützungsbeschränkungen
  • VwGH, 27.02.2015, 2013/06/0145
  • Bestandgabe an Dritte
  • Absperranlagen
  • Baurecht
  • § 39b sbg BauTG
  • § 19 Abs 2 sbg BauPolG
  • § 20 Abs 7 sbg BauPolG

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