


Kfz-Pflichtstellplätze; Benützungsbeschränkungen; Bestandgabe an Dritte; Absperranlagen; baupolizeiliche Unterlassungsaufträge
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 431 Wörter, Seiten 134-135
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Zur Frage, wer die gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Pflichtstellplätze benützen darf, enthält das sbg Baurecht keine Regelungen.
Die Baubehörde ist nicht ermächtigt, im Wege eines baupolizeilichen Auftrages die Benützung von Kfz-Pflichtstellplätzen durch Dritte zu beschränken.
-
- baupolizeiliche Unterlassungsaufträge
- BBL-Slg 2015/103
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Art 18 B-VG
- Benützungsbeschränkungen
- VwGH, 27.02.2015, 2013/06/0145
- Bestandgabe an Dritte
- Absperranlagen
- Baurecht
- § 39b sbg BauTG
- § 19 Abs 2 sbg BauPolG
- § 20 Abs 7 sbg BauPolG
Zur Frage, wer die gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Pflichtstellplätze benützen darf, enthält das sbg Baurecht keine Regelungen.
Die Baubehörde ist nicht ermächtigt, im Wege eines baupolizeilichen Auftrages die Benützung von Kfz-Pflichtstellplätzen durch Dritte zu beschränken.
- baupolizeiliche Unterlassungsaufträge
- BBL-Slg 2015/103
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Art 18 B-VG
- Benützungsbeschränkungen
- VwGH, 27.02.2015, 2013/06/0145
- Bestandgabe an Dritte
- Absperranlagen
- Baurecht
- § 39b sbg BauTG
- § 19 Abs 2 sbg BauPolG
- § 20 Abs 7 sbg BauPolG