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Kfz-Stellplätze; Schotterrasen; Bodenversiegelung; bebaute Fläche; Bebauungsdichte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
772 Wörter, Seiten 228-229

20,00 €

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Ein Schotterrasen stellt keine (hier: nach den örtlichen Bauvorschriften unzulässige) Bodenversiegelung dar.

Ein Stellplatz in der Ausführung mit Schotterrasen stellt auch keine in die Berechnung der Bebauungsdichte einzubeziehende „bebaute Fläche“ dar.

  • Bodenversiegelung
  • Bebauungsdichte
  • § 61 Abs 4 tir ROG
  • BBL-Slg 2017/218
  • bebaute Fläche
  • LVwG Tir, 27.07.2017, LVwG-2017/38/1347-5
  • Baurecht
  • § 20 tir BauO
  • Kfz-Stellplätze
  • Schotterrasen

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