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Fuchs, Hubert W.

Kilometergelder einer Gemeinderätin

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Der Nachweis der Fahrtkosten (tatsächliche Aufwendungen, Kilometergelder) hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Ein Fahrtenbuch ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn die Fahrtstrecke in anderer Weise nachgewiesen wird (zB durch Reisekostenabrechnungen); die entsprechenden Aufzeichnungen müssen zumindest das Datum, den Beginn, das Ende, die Dauer, das Ziel und den Zweck jeder einzelnen Reise enthalten (Rechtssatz).

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 18 Abs 1 Z 2 EStG
  • AFS 2015, 27
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Steuerrecht
  • BFG, 16.10.2014, RV/7101355/2014

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