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Kinderbetreuungsgeld für Lebensgefährtin der leiblichen Mutter bei Pflegeelternschaft
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 3389 Wörter
- Seiten 197-200
- https://doi.org/10.33196/jbl201503019701
30,00 €
inkl MwStAuch der Lebensgefährtin der leiblichen Mutter kann bei Erfüllung der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 184 ABGB (materiell-rechtlich) die Stellung als Pflegeelternteil zukommen. Dem in § 5 KBGG genannten Begriff der Pflegeeltern ist jenes Verständnis beizumessen, das das ABGB diesem Begriff zuordnet.
Ist die Lebensgefährtin der leiblichen Mutter als Pflegeelternteil zu qualifizieren und hat sie mit der leiblichen Mutter im Rahmen der partnerschaftlichen Erziehung des Kindes eine Vereinbarung über den abwechselnden Bezug des Kinderbetreuungsgeldes getroffen, dann führt der Wechsel der Betreuung des Kindes durch die leibliche Mutter zu deren Lebensgefährtin zu einem Wechsel zwischen den Elternteilen iS des § 5c Abs 3 KBGG. Dieser kann die Anspruchsdauer über die Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes hinaus verlängern.
Liegt kein gemeinsamer Haushalt zwischen Kind und Pflegeelternteil vor und haben der leibliche Elternteil und der Pflegeelternteil nicht im Rahmen der partnerschaftlichen Erziehung des Kindes eine Vereinbarung über den abwechselnden Bezug des Kinderbetreuungsgeldes getroffen, ist weiterhin daran festzuhalten, dass der Wechsel der Betreuung des Kindes vom leiblichen Elternteil zum außenstehenden Pflegeelternteil keinen „Wechsel zwischen den Elternteilen“ iS des § 5 Abs 2–4 KBGG darstellt, der die Anspruchsdauer über die Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes hinaus verlängern könnte, bzw gilt der außenstehende Pflegeelternteil nicht als „zweiter Elternteil“ iS des § 5c Abs 3 KBGG.
- § 5c Abs 3 KBGG
- Öffentliches Recht
- JBL 2015, 197
- § 184 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Innsbruck, 11.10.2013, 48 Cgs 40/13p
- OGH, 21.10.2014, 10 ObS 102/14v
- OLG Innsbruck, 28.03.2014, 25 Rs 122/13x
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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