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Amann, Daniela/​Neunkirchner, Marion Johanna

Kindgerechte Justiz?

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In Österreich werden Fälle häuslicher Gewalt größtenteils durch die Polizei zur Anzeige gebracht. Das Betretungsverbot schützt Opfer davor, dass sich die Gefährder_innen der gemeinsamen Wohnung wieder annähern, nachdem es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kam. Kinder sind dabei die Leidtragenden des Streits ihrer Eltern. Sofern sie selbst nicht unmittelbar Opfer von Gewalt werden, aber häusliche Gewalt miterleben, fallen sie nach geltender österreichischer Rechtslage unter die Opferkategorie des § 65 Abs 1 lit. c StPO, und haben somit keinen Anspruch auf Prozessbegleitung. Insbesondere die psychosoziale Unterstützung im Strafverfahren trägt jedoch wesentlich dazu bei, dass Kinder das Justizsystem möglich angstfrei erleben, was für deren gesunde Entwicklung maßgeblich ist. Kindgerechte Justiz braucht daher Prozessbegleitung für alle minderjährigen Opfer vor Gericht.

  • Amann, Daniela
  • Neunkirchner, Marion Johanna
  • § 33 StGB
  • Häusliche Gewalt
  • JURIDIKUM 2020, 9
  • Opfer
  • § 65 StPO
  • § 66 StPO
  • Strafverfahren
  • Prozessbegleitung
  • § 38a SPG
  • Rechtsphilosophie und Politik

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