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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, Oktober 2012, Band 2012
Klärung eines negativen Kompetenzkonflikts die Frage betreffend, ob der Bund Sondierungsmaßnahmen zur Auffindung von Fliegerbombenblindgängern zu bezahlen hat
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2012
- Judikatur, 1906 Wörter
- Seiten 136-139
- https://doi.org/10.33196/zrb201203013601
20,00 €
inkl MwStDie Entscheidung über den Anspruch der antragstellenden Partei auf Ersatz der Sondierungskosten für Fliegerbombenblindgänger fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte.
Der Oberste Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung, dass der Anspruch der antragstellenden Partei nicht auf dem Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden kann, seine Zuständigkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte insgesamt zu Unrecht verneint.
Der diesbezügliche Beschluss des Obersten Gerichtshofes war aufzuheben. Das davor im Instanzenzug angerufene Oberlandesgericht Linz (OLG Linz 26.2.2008, 1 R 199/07a) hat in der Sache entschieden, weswegen die Aufhebung auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu beschränken ist.
- Krejci, Heinz
- Kompetenzkonflikt
- ZRB 2012, 136
- Art 138 Abs 1 B-VG
- Art 10 Abs 1 Z 15 B-VG
- VfGH, 30.06.2012, K I-1/09-20
- Art 10 Abs 1 Z 7 B-VG
- Fliegerbombe
- Art 137 B-VG
- Baurecht
- Kostentragung
- § 42 Abs 5 WaffenG
- § 1042 ABGB
- Sondierung
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