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Klage auf Bruttolohn-Verfallfrist
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 544 Wörter
- Seiten 232-233
- https://doi.org/10.33196/wbl202004023201
30,00 €
inkl MwStDer Arbeitnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Der Einwand, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereits bezahlt wurden, erfordert eine ziffernmäßige Aufgliederung dieser Beträge.
Zu den Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung, die eine kollektivvertragliche Verfallsfrist von einem Jahr zur Folge haben, gehören alle Unstimmigkeiten über das kollektivvertragliche Entgelt, das sich aus der Einstufung ergibt.
- § 1152 ABGB
- WBl-Slg 2020/73
- § 35 EO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art XX Pkt A KollV Handelsangestellte
- OLG Wien, 27.08.2019, 10 Ra 36/19s-24
- OGH, 17.12.2019, 9 ObA 130/19m
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