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Klage auf Feststellung des Nichtbestandes einer Dienstbarkeit; Voraussetzungen

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Die erfolgreiche Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Servitut setzt voraus, dass der Beklagte sich eine Grunddienstbarkeit anmaßt. Der Beklagte muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass er als Eigentümer des vermeintlich herrschenden Grundstücks ein Recht hat, das Grundstück des Kläger zu begehen bzw zu befahren. Das rein faktische Begehen oder Befahren seines Grundstücks reicht für die Anmaßung einer Grunddienstbarkeit nicht aus.

  • Klage auf Feststellung des Nichtbestandes einer Dienstbarkeit
  • § 523 2. Fall ABGB
  • BBL-Slg 2020/21
  • OGH, 24.09.2019, 4 Ob 162/19f
  • Baurecht
  • Voraussetzungen

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