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Klauselentscheidung: Bankomatgebühr & verschuldensunabhängige Verzugszinsen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 1971 Wörter
- Seiten 511-513
- https://doi.org/10.47782/oeba201807051101
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inkl MwSt§§ 879, 1000, 1333, 1335 ABGB; §§ 6, 28, 28a, 30 KSchG; § 4a VZKG; §§ 27, 28, 29, 32 ZaDiG. Die Bestimmung des § 4a VZKG ist auf Bargeldabhebungen ab 13.1.2018 anzuwenden.
Ändert sich die Rechtslage nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz, ist eine doppelte Prüfung notwendig: Für eine Klagestattgebung (ein Klauselverbot) muss der Unterlassungsanspruch nach alter und neuer Rechtslage bestehen. Die Informationspflicht nach § 28 Abs 1 Z 3 ZaDiG betrifft lediglich jene Entgelte, die der ZDN an den ZDL zu entrichten hat.
Die Entgelte, die ein Drittanbieter für die Behebung an einem von ihm aufgestellten GAA auf Grundlage eines Einzelvertrags iSd § 32 ZaDiG verlangt, sind davon nicht umfasst.
Verschuldensunabhängige Verzugszinsen iHv mehr als 4% pa sind nicht gröblich benachteiligend.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2477
- OGH, 14.03.2018, 10 Ob 14/18h
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