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Kellner, Markus/​Bollenberger, Raimund

Klauselentscheidung: Mahnspesen und Verzugszinsen.

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§§ 864a, 879 ABGB; §§ 6, 28, 30 KSchG; § 31 ZaDiG 2009; § 409 ZPO. Die vertragliche Vereinbarung unterjähriger Kapitalisierung von Zinsen im Kontokorrent ist intransparent, wenn der AGB-Verwender nicht auf den daraus resultierenden Zinseszinseffekt hinweist.

Verzugszinsen mit einem die üblichen Zinsen übersteigenden Zinssatz haben den Charakter einer Vertragsstrafe. Daher setzt der Anspruch auf Verzugszinsen subjektiven Verzug voraus. Zudem muss der Ersatz von weiteren Schäden mit Verbrauchern gemäß § 1336 Abs 3 S 2 ABGB im Einzelnen ausgehandelt werden.

  • Kellner, Markus
  • Bollenberger, Raimund
  • OGH, 25.04.2018, 9 Ob 11/18k
  • oeba-Slg 2019/2539

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