Klauselurteil zu Zahlungsdienste-AGB.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 66
- Rechtsprechung des OGH, 5569 Wörter
- Seiten 799 -804
- https://doi.org/10.47782/oeba201811079901
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§§ 6, 28, 30 KSchG; §§ 3, 4, 26, 28, 30 ZaDiG 2009. Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger, wenn es dem Zahlungsdienstnutzer möglich ist, während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden aus dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Möglichkeit für den Kunden, Daten auch anderweitig abzuspeichern, erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.
Der „Cut-off“-Zeitpunkt darf nicht willkürlich festgesetzt sein, vielmehr muss er tatsächlich „nahe dem Ende des Geschäftstages“ liegen. Mangels allgemeingültiger, branchenüblicher Schließzeiten im Bankensektor ist eine Orientierung an den Schließzeiten der Geschäftsstellen der konkreten Bank vertretbar.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- Moser, Joseph P.
- OGH, 29.05.2018, 4 Ob 58/18k
- oeba-Slg 2018/2517
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